Ein Brillenrezept vom Augenarzt – fachlich korrekt Brillenverordnung oder Sehhilfenverordnung genannt – hält die Korrektionswerte Ihrer Augen fest: Sphäre (Sph), Zylinder (Cyl) und Achse, bei Gleitsicht- oder Lesebrillen zusätzlich die Addition (Add). Mit diesen Werten können Sie direkt neue Brillengläser bestellen; ein Brillenpass vom Augenoptiker ist dafür gleichwertig. Die Kürzel wirken auf den ersten Blick kryptisch, lassen sich aber leicht entschlüsseln.
Die Abkürzungen auf der Brillenverordnung im Überblick
Die Werte werden immer getrennt für das rechte und das linke Auge angegeben. Diese Angaben finden Sie am häufigsten:
| Kürzel | Bedeutung | Erklärung |
|---|---|---|
| R / L | Rechtes / linkes Auge | Zeilenzuordnung der Messwerte |
| F / N | Ferne / Nähe | Gibt an, für welche Sehdistanz die Korrektion bestimmt ist |
| Sph | Sphäre | Stärke in Dioptrien (dpt); Minuswerte korrigieren Kurzsichtigkeit, Pluswerte Weitsichtigkeit |
| Cyl / Zyl | Zylinder | Korrektionswert bei einer Hornhautverkrümmung (Astigmatismus) |
| A / Achse | Achslage | Ausrichtung des Zylinders in Grad (0–180°) |
| Add | Addition | Nahzusatz für Gleitsicht- oder Lesebrillen, meist ab etwa 40 Jahren relevant |
| Pr / B | Prisma / Basis | Korrektion einer Winkelfehlsichtigkeit samt Richtung der Prismenbasis |
| PD | Pupillendistanz | Abstand der Pupillen in Millimetern, wichtig für die Zentrierung der Gläser |
| HSA | Hornhautscheitelabstand | Abstand zwischen Hornhaut und Brillenglasrückfläche |
Ein Beispiel: Steht beim rechten Auge „Sph −2,00 / Cyl −0,75 / A 90°“, liegt eine Kurzsichtigkeit von 2 Dioptrien mit einer leichten Hornhautverkrümmung vor, deren Achse bei 90 Grad ausgerichtet ist.
Augenarzt oder Augenoptiker – wer bestimmt die Werte?
Beide können Ihre Sehstärke präzise messen. Der Augenarzt prüft darüber hinaus die Augengesundheit und erkennt Erkrankungen wie Grauen Star, Grünen Star oder Netzhautveränderungen – nur er darf ein Rezept im medizinischen Sinne ausstellen. Der Augenoptiker führt ebenfalls eine vollständige Refraktion durch und händigt Ihnen einen Brillenpass mit denselben Korrektionswerten aus. Für die Anfertigung neuer Brillengläser sind beide Dokumente gleichermaßen geeignet.
Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse regelmäßig an den Kosten für Brillengläser. Bei Erwachsenen ist ein Zuschuss dagegen die Ausnahme: Er kommt vor allem infrage bei einer schweren Sehbeeinträchtigung, wenn trotz Korrektion nur noch ein geringer Teil der Sehleistung erreicht wird, sowie bei starken Fehlsichtigkeiten ab mehr als 6 Dioptrien Kurz- oder Weitsichtigkeit bzw. mehr als 4 Dioptrien Hornhautverkrümmung. Voraussetzung für die Kostenbeteiligung ist stets eine ärztliche Verordnung. Da die meisten Erwachsenen keinen Anspruch haben, verzichten Augenärzte in der Praxis häufig auf das Ausstellen eines Rezepts und teilen die Werte formlos mit.
Wie aktuell sollten die Werte sein?
Ein festes Verfallsdatum tragen die Korrektionswerte selbst nicht – die Augen verändern sich jedoch im Laufe des Lebens. Empfehlenswert ist eine Überprüfung etwa alle zwei Jahre, ab dem 40. Lebensjahr wegen der beginnenden Alterssichtigkeit besonders regelmäßig. Wer neue Gläser bestellen möchte, sollte auf Messwerte zurückgreifen, die nicht älter als rund zwei Jahre sind. Soll die Krankenkasse einen Zuschuss leisten, gelten zudem kurze Einlösefristen – hier lohnt die Nachfrage bei der eigenen Kasse.
Mit dem Rezept zu neuen Brillengläsern
Liegen Ihnen aktuelle Werte vor – ob als Brillenverordnung vom Augenarzt oder als Brillenpass vom Optiker –, können Sie damit direkt neue Gläser bestellen. Besonders praktisch: Ihre vorhandene Lieblingsfassung muss dafür nicht ersetzt werden. Bei EYEGLASS24 lassen Sie Ihre bestehende Brille einfach neu verglasen – mit Premium-Brillengläsern aus deutscher Fertigung, bereits ab 49,90 Euro. Sie übertragen die Werte aus Ihrem Rezept bei der Bestellung, senden Ihre Fassung ein und erhalten sie mit passgenau eingearbeiteten Gläsern zurück.